Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Beate Fuchs
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen der
Kund*innen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schrift-
lich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen der Kund*innen die Lieferung an die Kund*innen vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Kund*innen zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung des Vertrags zustande. Für Schäden und Nachteile, die durch unvollständige oder nicht hinreichend genaue Angaben im Auftrag verursacht sind, haften wir nicht.
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in EURO für eine Mengeneinheit und sind durch die Marktlage bedingt freibleibend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis über Vorkasse mit Skonto oder aber netto (ohne Abzug) innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Diese Zahlungsziele gelten nur dann, wenn keine fälligen Forderungen von uns gegen die Kund*innen unbeglichen sind. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Geraten die Kund*innen mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, auch wenn zu ihrer Begleichung Zahlungsziele vereinbart oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen wurden, sofort zur Zahlung fällig.
(5) Rechnungsumschreibungen sind grundsätzlich nicht möglich. Falls dringend erforderlich, werden diese nur im laufenden Geschäftsjahr durchgeführt, und müssen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Weihnachtsschließung angezeigt werden.
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Kundinnen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommen die Kund*innen in Annahmeverzug oder verletzen sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf die Kund*innen über, in dem diese in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten sind.
(5) Eine Verlängerung der Lieferzeit bedingt durch Lieferprobleme von Hersteller*innen kann uns nicht zugeschrieben werden.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte der Kund*innen bleiben vorbehalten.
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Herstellerwerk“ vereinbart.
(2) Sofern die Kund*innen es wünschen, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tragen die Kund*innen.
(3) Die Gefahr für den Liefergegenstand geht mit Übergabe an die Frachtführer*innen auf die Kund*innen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Schadensersatzansprüche der Kund*innen sind gegenüber den Frachtführenden geltend zu machen. Bei Streckengeschäften geht die Gefahr auf die Kund*innen bei Verlassen des Lieferwerkes über.
(4) Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr und auf Kosten der Kund*innen (Übergabe durch Spedition, Paketdienst etc. unfrei.).
(5) Bei Nichtabnahme und erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Tagen sind wir berechtigt, ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen, als eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 %, bezogen auf den Kaufpreis, ohne Schadensnachweis zur Deckung der Betriebskosten der Hersteller*innen und unserer Bearbeitungskosten.
(1) Wir betreiben keinen Online-Shop, daher unterliegen unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen nicht den Regelungen von Online-Shops, wie z. B. eine kostenfreie Rückgabe von Waren innerhalb von 14 Tagen.
(2) Von unseren Hersteller*innen gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand nach vorheriger Vereinbarung bei frachtfreier Rücksendung von den Hersteller*innen zurückgenommen. Die zurückgenommene Ware wird abzüglich eines Kostenanteils von mindestens 20 %, abhängig vom Zustand, gutgeschrieben. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch der Kund*innen besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
(1) Mängelansprüche der Kund*innen setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Für Mängel an der Sache haften alleine die Hersteller*innen. Sie kommen auch für die Kosten der Nacherfüllung auf.
(3) Unsere Hersteller*innen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Kund*innen Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, seiner Angestellten oder Erfüllungs-Gehilf*innen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit die Kund*innen anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilf*innen.
(1) Das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf die Kund*innen über.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben uns die Kund*innen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit Dritte nicht in der Lage sind, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften die Kund*innen für den uns entstandenen Ausfall.
(1)Sofern die Kund*innen Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, die Kund*innen auch an deren Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Der LüftungsFuchs
Inh. Beate Fuchs
Planung – Beratung – Verkauf
Von Wohnraumlüftungen
Ingeborgstr. 64
D – 81825 München
Tel. +49 (0)89 4135 19090
www.lüftungsfuchs.de
info@lueftungsfuchs.de Stand: Juli 2025
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